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Mai 1872

Tableau 2

Pegelstation

Binnenflüsse niedrig

Binnenflüsse hoch

Höchster Wasserstand

1876 Juni m 1881 Sept. m 1872 Mai m 1882 Dez. m 1896 März m
Waldshut 6.67 6.30 5.29 5.60 4.64
Straßburg 6.65 6.47 6.27 6.47 5.56
Cours d'eau:Fecht, Ill, Non classé, Rhin, Thur
Date:Le 24 / 5 / 1872
Localités touchées:Strasbourg, Staffelfelden, Wittelsheim, Ostheim, Illhaeusern, Blebenheim, Sainte-Marie-aux-Mines, Le Bonhomme, Ribeauvillé, Bergheim, Saint-Hippolyte, Guémar, Thannenkirch, Durmenach, Roppenzwiller, Oberdorf, Grentzingen, Hirsingue, Altenach, Wittersdorf, Walheim, Hirtzbach, Andolsheim, Horbourg-Wihr, Holtzwihr, Colmar, Fortschwihr, Sundhoffen, Sainte-Croix-en-Plaine, Jebsheim, Bâle, Huningue, Kembs, Ottmarsheim, Blodelsheim, Geiswasser, Kunheim, Marckolsheim, Schoenau, Rhinau, Gerstheim, La Wantzenau, Gambsheim, Offendorf, Drusenheim, Fort-Louis, Beinheim, Seltz, Munchhausen, Lauterbourg, Chalampé
Causes:Fonte des neiges / redoux - Fortes précipitations -
Conséquences:Dommages environnementaux - Dommages fonctionnels - Dommages matériels -
Source 1:DESCOMBES René, "L’eau dans la ville, des métiers et des hommes", Strasbourg, Ed. Ronald Hirlé, 1995.
 La banlieue sud de Strasbourg est envahie par les eaux.
Source 2:LE MINOR Jean-Marie, "Repères de niveaux d'inondation à Strasbourg (XVIIe - XXe s)", dans Cahiers alsaciens d’archéologie d’art et d’histoire, n° 37, 1994.
 Le Rhin atteint 4.32 m.
Source 3:Archives départementales du Haut-Rhin (ADHR), 8 AL 1.
 Kreisdirektor Thann an Bezirks-Präsidenten Ober-Elsaß v. der Heydt : Ich habe erst zufällig von hiesigem Oberförster Thomann erfahren, dass das Hochwasser der Thur in den Gemeinden Wittelsheim und Staffelfelden Überschwemmungen angerichtet habe. Ich habe mich an Ort und Stelle davon überzeugt, das hauptsächlich Wiesen und Waldflächen überschwemmt wurden.
Source 4:Archives départementales du Haut-Rhin (ADHR), 8 AL 1.
 Kreisdirektor Rappoltsweiler an Bezirks-Präsidenten Ober-Elsaß v. der Heydt : Schadensmeldung : Die Gegend zwischen hier und Kaysersberg war kaum betroffen. Nur in der Gemarkung von Reichenweier haben in Folge des Anschwellens des Sembachs größere Verflötzungen der Wiesen in größerem Umfang stattgefunden. Das Tal der Weiss hat ebenfalls keine größeren Schäden aufzuweisen. In den Gebirgsorten des Cantons Schnielach (Lapoutroie) haben die teilweise in Steillagen gelegenen Äcker durch Abschwemmung schwer gelitten. Die Gemarkung der Gemeinde Ostheim ist fast ebenso sehr heimgesucht worden, wie die von Illhäusern. Die Fecht hat den östlichen und die Gewässer des Strengbachs mit denen des Altenbachs vereinigt, haben den westlichen und nördlichen Theil des Bannes so intensiv überflutet, das noch gestern ein großer Teil der Flur unter Wasser stand. Hier ist Vieles total verdorben. Die Gemarkung Beblenheim teilt dieses Schicksal in ihrem östlichen Teil, der den Wassermassen des Strengbachs ausgesetzt war. Aus dem Lebertal ist die Beschädigung des Eisenbahnkörpers, sowie der Staatsstraße Nr. 59 zu melden. Die Schäden an den Straßen sind erheblich, insbesondere hat die Kreisstraße Nr. 48 zwischen Markirch und der Höhe von Bonhomme sehr gelitten. Auf der Départementalstraße Nr. 13 war die gesamte Passage zerstört.
Source 5:Archives départementales du Haut-Rhin (ADHR), 8 AL 1.
 Kreisdirektor Rappoltsweiler an Bezirks-Präsidenten Ober-Elsaß v. der Heydt : Der anfallende Regen der letzten Zeit, der in den jüngst vergangenen Tagen und namentlich am 25. d.M. seinen Höhepunkt erreichte, hat Folgen gehabt, wie sie seit dem Gedenken der gegenwärtigen Generation hier noch nicht in Erscheinung getreten sind. Alle Wasserläufe sind in einer noch nie gesehenen Weise angeschwollen und haben überall die schlimmsten Verheerungen angerichtet. Schäden: In Rappoltsweiler haben einige Häuser Schaden genommen, auch die Fabriken im Strengbachtal; Die Départementalstraße Nr. 13 ist zwischen Rapp. und der Markircher Höhe an mehreren Stellen zerstört; die Brücke an der Abgrenzung der Kreisstraße Nr. 7 (Weg nach Altweier) soll gleichfalls zerstört sein; bei Bergheim ist die große steinerene Brücke auf der Kreisstraße 1b, zwischen Bergheim und St. Pült fortgerissen; der Weg von dort nach Tannenkirch ist zerstört; in St. Pült hat das von der Hochkönigsburg herabkommende Wasser seinen Weg durch die Hauptstraße genommen, die jetzt der Länge nach bis ca. 1 m tief aufgerissen ist; die Gemarkungen der Gemeinden Gemar und Illhäusern sind zwischen beiden Orten südlich der Départementalstr. Nr. 6 und zwischen Illhäusern und der Grenze des Départements auf beiden Seiten dieser Straße total überschwemmt.
Source 6:Archives départementales du Haut-Rhin (ADHR), 8 AL 1.
 Bericht Bezirks-Ingenieur Altkirch an Kreisdirektor Altkirch: Illhochwasser 24. Mai bis 8. Juni : Schäden und Maßnahmen Entwurf zur Stromregulierung der Ill für die Strecke zwischen Dürmenach und Mülhausen: Die nachweisbare Schadenssumme beläuft sich auf 309.890 Francs Das betrifft aber nur die nachweisbaren direkten Beschädigungen, bestehend in der Zerstörung von Dämmen, Straßen, Häusern und Vernichtung, resp. Entwertung von Feldfrüchten und Wiesen. Ein in Zahlen nicht wiederzugebender Schaden besteht in der Schädigung des Verkehrs, sowie an der Wertminderung tiefer gelegener Häuser, die in Dürmenach, Roppenzweiler, Oberdorf, Grenzingen, namentlich Hirsingen und Altenach (liegt an der Larg!, IsH) stattgefunden haben, sowie in den damit verbundenen nicht hoch genug anzuschlagenden ungünstigen sanitätlichen Verhältnissen. Nach übereinstimmenden Berichten, findet jährlich ein mittleres Hochwasser statt, welches weniger durch die reißende Gewalt, als durch ein unzeitiges Eintreffen in die Heu- oder Grummet-Ernte Schaden anrichtet. In der Zeit von fünf zu fünf Jahren aber findet in ungleichen Perioden ein Maximalhochwasser mit größten Beschädigungen statt. Die jedem Hochwasser ausgesetzten Ländereien bestehen in einer Fläche von 100.000 Acres Wiesen bester Qualität, welche heute – nur zu durchschnittlich 100 Franc gerechnet – einem Wert von 10.000.000 Franc entsprechen. Kapitalisiert man die jährlichen mehr oder weniger großen Beschädigungen, errechnet man für 20 Jahre 16 mittlere und 4 maximale Hochwasser, erstere zu 120.000, letztere zu 300.000 Fr. Schadenssumme, so ergibt sich ein kapitalisierter dauernder Gesamtschaden von 3.120.000 Franc. D.h. der Wert der bisher gefährdeten Wiesen-Grundstücke würde von 10.000.000 Franc sofort auf 13.200.000 Franc steigen, wenn man die Gefahr der Überflutung beseitigen würde. Nach dem Entwurf besteht die projektierte Stromregulierung in Grundlegung nebst Verbreiterung des Illbettes, was wegen des großen Gefälles die Errichtung einer großen Anzahl von Wehren notwendig macht. Diese Wehre gestatten zugleich die Bewässerung der rechts und links liegenden Wiesen. Die Ill fließt durch einen humusreichen Boden. Das Wasser ist weich und mäßig warm und führt aufgelöste mineralische Bestandteile mit sich, die in der Praxis von jedem Bauern als die beste durch nichts zu ersetzende Düngung angesehen werden. Die Bewässerung hat zwei Nutzen: 1. wird jeder Wiesenbesitzer sich auf seine Kosten eine Bewässerung aus der Ill erstellen lassen.2. wird dem reisenden Fluss auf diese Weise kontrolliert Wasser entnommen und so das überschüssige Wasser zurückgehalten. Dadurch verdoppelt sich der Ertrag der Wiesen. Diese Vorteile werden noch vergrößert, wenn man bedenkt, dass durch die Flusskorrektion auch die Möglichkeit gegeben würde, die Wasserkrfat der Ill auf dieser Strecke zu nutzen. Sie würde etwa 250-300 PS betragen und könnte industrielle Anlagen ermöglichen. Ferner führt die Illkorrektion zu störungsfreiem Verkehrsfluss und durch Trockenlegung der niedrig gelegenen Häuser und erspart es den Bewohneern mit ihrem Vieh „auszuwandern“ und lange Zeiten mit Aufräumarbeiten zu verbringen. Nach diesen Erwägungen und nach dem auf 1.482.875 Franc angenommenen Kosten der Regulierung, wäre diese Ausgabe eine äußerst rationelle, vor allem im Hinblick darauf, dass die Unterhaltungskosten nur gering sein werden. Die Notwendigkeit einer Regulierung wurde schon von der französischen Verwaltung festgestellt. Die Stadt Mülhausen hat tatsächlich schon im Jahr 1848 mit Staatssubventionen eine Regulierung der Ill durch die Anlage des am Faubourg de Belfort von der alten Ill sich abzweigenden Kanalisierung bis zur Vereinigung mit dem Dollerfluß unterhalb Mülhausens durchgeführt und vor 6 Jahren durch Verbreiterung bis zu 40 Meter vollendet.; für den Kreis Altkirch ist man aber bisher über angefangene Projekte nicht hinausgekommen. Die Art der Ausführung der Regulierung im Kreis Altkirch wird auf Erfahrungen basieren, die man in Deutschland bei der Oder-Regulierung in Oberschlesien gemacht hat: Dort hat man versucht, sie auf dem Privatwege, durch die Gründung von Genossenschaften – gebildet aus den Interessenten – durchzuführen, was trotz der eindeutigen Rentabilität, am Widerstand Einzelner gescheitert ist. Im Kreis Altkirch sind es nicht die Gemeinden, sondern einige hundert Bauern, die an den 1000 Hektaren partizipieren. Deshalb ist ganz klar, dass eine Ill-Regulierung, deren Bedürfnis klar zu Tage tritt, privatim niemals zustande kommen wird, selbst nicht, wenn der Staat nur subventioniert, da anzunehmen ist, dass der hiesige Bauer noch weniger als der schlesische es versteht und riskiert, bares Kapital in eine gemeinsame Angelegenheit zu wagen. Deshalb erlaube ich mir, in dem beiliegenden Entwurf die Prinzipien aufzustellen, unter denen eine Ill-Regulierung möglich sein wird.
Source 7:Archives départementales du Haut-Rhin (ADHR), 8 AL 1.
 Kreisdirektor Altkirch an Bezirks-Präsidenten Ober-Elsaß v. der Heydt : Berichtet über kleinere Beschädigungen an der Kreisstraße Nr. 16 zwischen Wittersdorf und Walheim durch Überflutung und Ausspülung sowie an der Kreisstraße Nr. 17 bei Hirtzbach durch einen unbedeutenden Durchbruch und an den beiden Brücken auf der Kreisstraße Nr. 10 im Dorf Hirsingen durch Einsturz einer Stützmauer.
Source 8:Archives départementales du Haut-Rhin (ADHR), 8 AL 1.
 Kreisdirektor Colmar an Bezirks-Präsidenten Ober-Elsaß v. der Heydt : Am gestrigen Nachmittag ist unterhalb Andolsheim der Deich der Ill auf dem rechten Ufer gebrochen. Das Wasser hat sich mit großer Schnelligkeit über die Feldmarken von Horburg, Weyer a/d Lande, Holzweier und teilweise Colmar ausgebreitet. Unglücksfälle sind nicht zu beklagen.
Source 9:Archives départementales du Haut-Rhin (ADHR), 8 AL 1.
 Bürgermeister von „Wehr in der Ebene“ an den Bezirksdirektor in Colmar : Durch einen gestrigen Dammbruch der Ill zwischen Andolsheim und Horburg hat eine Überschwemmung stattgefunden. Nachdem sie durch einen Teil des Horburger Banns gelaufen war, hat sie zwischen Horburg und der Ziegelscheuer die Départementalstraße Nr. 5 überflutet und ist anschließend in den Bann „Wehr in der Ebene“ gelaufen. „Durch schnelle Vertheidigungsmaßnahmen ist es uns gelungen, die Überschwemmung von unserem Dorfe abzuhalthen“. Durch die Dämme des Colmarer Kanals, der unseren Bann quer durchzieht, ist das Wasser angehalten worden und hat sich weiter ausgebreitet und mit dem Sinken des Illwassers verbreitet sich in unseren Tiefgründen das noch schädlichere Boden- oder Güllwasser. Der Schaden kann noch nicht angegeben werden, aber die Jahreszeit ist bereits weit vorgerückt.
Source 10:Archives départementales du Bas-Rhin (ADBR), 148 AL 77.
 Liste des repères de crue sur l’Ill, 29 octobre 1941, Colmar. Cf. Tableau 1.
Source 11:Archives départementales du Bas-Rhin (ADBR), 398 D 901.
 Verordnung über den Nachrichtendienst bei Hochwasser des Rheins, der Ill, Thur, Fecht, Leber, Breusch, Zorn und der Moder, erlassen von dem Ministerium für Elsass-Lothringen am 29. Januar 1902, Straßburg, Elsässische Druckerei, vormals G. Fischbach, 1902 : « (...) Thatsächlich sind Oberrhein bedeutende hochwasser aufgetreten, wobei die Quellgebiete des Rheins und dessen Zuflüsse aus der Schweiz nur wenig betheiligt waren (hochwasser vom Mai 1872 und vom Dezember 1882), während andererseits ohne erhebliche Niederschläge in den Gebieten des Schwarzwaldes und der Vogesen, hauptsächlich nur durch die schweizerischen Zuflüsse, die Wasserstände im Oberrhein ein außerordentliches Maß erreicht haben. (hochwasser vom Juni 1876 und vom September 1881). (...) »
Source 12:Archives départementales du Bas-Rhin (ADBR), 398 D 901.
 Verordnung über den Nachrichtendienst bei Hochwasser des Rheins, der Ill, Thur, Fecht, Leber, Breusch, Zorn und der Moder, erlassen von dem Ministerium für Elsass-Lothringen am 29. Januar 1902, Straßburg, Elsässische Druckerei, vormals G. Fischbach, 1902 : « (...) Im „Centralbureau für Meteorologie und hydrographie im Großherzogthum Baden“ zu Karlsruhe ist eine Reihe von hochwassern des Rheins vergleichend untersucht worden, nämlich: 1. Die hochwasser vom Mai 1872, März 1876, Februar 1877, Oktober-November 1880, November 1882, Dezember 1882 und März 1896, welche hauptsächlich durch Anschwellungen der Zuflüsse aus dem Schwarzwalde und den Vogesen beeinflusst waren; 2. Die hochwasser vom Juni 1876, Juni 1878 und September 1881, welche insbesondere durch eine von Waldhut herabrückende hochwasserwelle hervorgerufen sind, bei welchen also das Verhalten der Zuflüsse aus dem Schwarzwalde und den Vogesen nur von unterordneten Einflüsse war. »
Source 13:Archives départementales du Bas-Rhin (ADBR), 398 D 901.
 Verordnung über den Nachrichtendienst bei Hochwasser des Rheins, der Ill, Thur, Fecht, Leber, Breusch, Zorn und der Moder, erlassen von dem Ministerium für Elsass-Lothringen am 29. Januar 1902, Straßburg, Elsässische Druckerei, vormals G. Fischbach, 1902 : Tableau comparatif des hauteurs d’eau atteintes aux stations de Waldshut et de Strasbourg lors des crues de juin 1876, septembre 1881, mai 1872, décembre 1882 et mars 1896. Cf. Tableau 2 ci-dessus.
Source 14:Archives départementales du Bas-Rhin (ADBR), 398 D 901.
 Verordnung über den Nachrichtendienst bei Hochwasser des Rheins, der Ill, Thur, Fecht, Leber, Breusch, Zorn und der Moder, erlassen von dem Ministerium für Elsass-Lothringen am 29. Januar 1902, Straßburg, Elsässische Druckerei, vormals G. Fischbach, 1902 : Uebersicht der höchsten Wasserstände der Rheinhochwasser von 1851 bis 1900. Cf. Tableau 3 ci-dessus.

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