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DETAIL DE L'ARTICLE

Janvier 1882

Cours d'eau:Doller, Fecht, Ill, Lauch, Rhin, Thur
Date:Le 25 / 1 / 1882
Localités touchées:Guémar, Illhaeusern, Ostheim, Turckheim, Zimmerbach, Wahlbach, Gunsbach, Luttenbach-prés-Munster, Wihr-au-Val, Issenheim, Buhl, Lautenbach-Zell, Lautenbach, Linthal, Illzach, Sausheim, Ruelisheim, Ensisheim, Niederhergheim, Oberentzen, Niederentzen, Houssen, Horbourg-Wihr, Andolsheim, Sundhoffen, Logelheim, Sainte-Croix-en-Plaine, Muntzenheim, Ensisheim, Fellering, Ranspach, Willer-sur-Thur, Vieux-Thann, Cernay, Wittelsheim, Staffelfelden, Burnhaupt-le-Haut, Guewenheim
Causes:Inconnues -
Conséquences:Dommages environnementaux - Dommages fonctionnels - Dommages matériels -
Source 1:Archives départementales du Haut-Rhin (ADHR), 8 AL 1.
 Schadenliste : Gemar : 0,5 Hektar überflutet. Illhäusern : 14 Gebäude beschädigt ; 0,10 Hektar überflutet. Ostheim : 41 Familien und Einzelpersonen geschädigt. Türckheim : 1 Gebäude beschädigt ; 3 Hektar überflutet. Zimmerbach : 5 Hektar überflutet. Walbach : 3 Familien und Einzelpersonen geschädigt ; 0,3 Hektar überflutet. Weier i. T. : 0,65 Hektar überflutet. Günsbach : 0,45 Hektar überflutet. Luttenbach : 1 Gebäude beschädigt.
Source 2:Archives départementales du Haut-Rhin (ADHR), 8 AL 1.
 Bürgermeister Ostheim an Kreisdirektor Rappoltsweiler : Durch die Hochwasser vom 25-30. Januar 1882 sind die Flussufer der Fecht streckenweise so übel mitgenommen worden, dass in Zukunft Hochwässer von geringerer Höhe teilweise das Dorf selbst und einen beträchtlichen Teil der Gemarkung bedrohen. Hier und da sind die Ufer derart unterspült, dass schroff in die Höhe stehen, die oben gemachten Dämme eingestürzt sind oder beim nächsten Hochwasser einstürzen werden. Aus dem Bericht des Kulturingenieurs (s.o. 1883 Januar 25) folgt, dass nur eine totale Regulierung der Fechtufer diesem Übel ein Ende machen würde ; es müssen jedoch vorläufig die dringendsten Vorkehrungen getroffen werden, um die bevorstehende Gefahr abzuwehren. Die Fechtufer gehören fast ganz den Partikularen, die aber, wie ich bereits in einem ersten Bericht erwähnt hatte, durch das Gesetz nicht gezwungen werden können, die Schäden zu beseitigen und es auch sonst nicht können. Die Gemeinde selbst, mit ihren geringen Einkünften, und wegen des neuen Schulbaus und den laufenden Ausgaben an der Fecht ; in Betracht auch, dass sie in ihrem Eigentum selbst immer viel zu tun hat, kann den Partikularen nicht zu Hilfe kommen. Es stellt also der unterzeichnende Bürgermeister an die der Landwirtschaft wohlmeinenden Regierung die ergebenste Bitte, um Gewährung einer Subvention von mindestens 2.000 Mark behufs Ausführung der dringendsten Arbeiten. Herstellung eines Hochwasserschutzdamms an der Fecht unterhalb Ingersheim und weiter bis Ammerschweier (1896-1901), es wird nicht klar, wann fertig gestellt.
Source 3:Archives départementales du Haut-Rhin (ADHR), 8 AL 1.
 Schadensliste : Isenheim : 3 Familien oder Einzelpersonen geschädigt ; 0,61 Hektar überflutet. Bühl : 4 Familien oder Einzelpersonen geschädigt. Lautenbach-Zell : 2 Familien oder Einzelpersonen geschädigt ; 0,05 Hektar überflutet. Lautenbach : 5 Familien oder Einzelpersonen geschädigt ; 0,28 Hektar überflutet. Linthal : 9 Familien oder Einzelpersonen geschädigt ; 0,88 Hektar überflutet.
Source 4:Archives départementales du Haut-Rhin (ADHR), 8 AL 1.
 Schadenslisten : Illzach : 2 Familien oder Einzelpersonen geschädigt ; 1 Hektar überflutet. Sausheim : 21 Familien oder Einzelpersonen geschädigt ; 6 Hektar überflutet. Ruelisheim : 1 Familien oder Einzelpersonen geschädigt ; 2 Hektar überflutet. Ensisheim : 4 Familien oder Einzelpersonen geschädigt ; 0,41 Hektar überflutet. Niederhergheim : 5 Familien oder Einzelpersonen geschädigt ; 0,64 Hektar überflutet. Oberentzen : 6 Familien oder Einzelpersonen geschädigt ; 5,5 Hektar überflutet. Niederentzen : 3 Familien oder Einzelpersonen geschädigt ; 0,25 Hektar überflutet. Hausen : 9 Familien oder Einzelpersonen geschädigt ; 2,00 Hektar überflutet. Horburg : 0,37 Hektar überflutet. Andolsheim : 24 Familien oder Einzelpersonen geschädigt. Sundhofen : 14 Familien oder Einzelpersonen geschädigt ; 0,56 Hektar überflutet. Logelnheim : 2 Familien oder Einzelpersonen geschädigt ; 2,00 Hektar überflutet. Heiligkreuz : 2,40 Hektar überflutet. Muntzenheim: 3 Hektar überflutet.
Source 5:Archives départementales du Haut-Rhin (ADHR), 8 AL 1.
 Schadensliste Kreis Guebwiller (Kreisdirektor) : Oberenzen : Abschwemmung des Erdreichs von etwa 50 ar am Gemeindeeigentum-Ackerland, Beschädigung eines Gemeindewegs. Ensisheim : das Hochwasser hat vom Gemeindeeigenthum ca. 80 ar theils Wiesen, theils Ackerland, und etwa 8-10 ar Waldboden gänzlich abgerissen und weggeschwemmt.
Source 6:Archives départementales du Haut-Rhin (ADHR), 8 AL 1.
 Schadensliste : Felleringen : 0,3145 Hektar überflutet. Ranspach : 2 Gebäude beschädigt. Weiler : 0,1800 Hektar überflutet. Altthann : 1,1500 Hektar überflutet. Sennheim : 3,0200 Hektar überflutet. Wittelsheim : 4,1300 Hektar überflutet. Staffelfelden : 4,1800 Hektar überflutet.
Source 7:Archives départementales du Haut-Rhin (ADHR), 8 AL 1.
 Schadensliste : Oberburnhaupt : 1,7600 Hektar überflutet. Gewenheim : 0,3900 Hektar überflutet. Liste für den Kreis Altkirch fehlt !

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